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Gleichbehandlungsgesetz mach Rekrutierung bürokratischer



Hauptsache, alles ist dokumentiert
01. November 2006 
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zwingt HR-Manager dazu, neue Instrumente zur Rekrutierung von Personal einzusetzen: 70 Prozent der Unternehmen müssen ihre Stellenanzeigen den neuen gesetzlichen Anforderungen anpassen, 65 Prozent der Unternehmen ändern Personalfragebögen, 62 Prozent der Unternehmen ihre Anforderungsprofile. Das geht aus einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP) hervor: 123 von 508 zufällig ausgewählten Mitgliedsunternehmen nahmen an der Befragung teil.

90 Prozent der Unternehmen haben den Angaben zufolge bereits damit begonnen, bestehende Personalmanagementprozesse und -instrumente zu überprüfen. Die Förderung der Gleichbehandlung sei für viele Unternehmen kein neues Thema: In 40 Prozent der untersuchten Unternehmen gebe es bereits seit mehreren Jahren entsprechende betriebliche Vereinbarungen. Keinen Reformdruck empfinden die befragten Personalmanager bei Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen sowie bei ihrer Vergütungssystematik.

Nur 21 Prozent der Personalprofis gehen davon aus, daß das AGG zu einer Klagewelle führen wird. Dennoch wappnen sich die untersuchten Unternehmen für etwaige Gerichtsverfahren und nehmen dabei eine stärkere Bürokratisierung des Rekrutierungsprozesses in Kauf: 84 Prozent der Unternehmen dokumentieren die Gründe für die Ablehnung ungeeigneter Bewerber und 71 Prozent bewahren die Bewerbungsunterlagen mindestens bis zum Ablauf der Beschwerdefrist auf.

Die DGFP hat ermittelt, daß das AGG entgegen seinem Ziel auch für Bewerber nicht nur Vorteile mit sich bringe: Sie erhielten von 79 Prozent der Unternehmen nur noch inhaltsleere Absageschreiben und von 30 Prozent der Unternehmen keine Antwort mehr auf ihre Nachfragen.
Fast alle Befragungsteilnehmer (92 Prozent) rechneten fest mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und mehr als zwei Drittel bezweifelten die Wirksamkeit des Gesetzes. 88 Prozent der befragten Personalmanager seien der Ansicht, daß der Gesetzgeber bei der Formulierung des AGG die betriebliche Realität des Personalmanagements kaum oder gar nicht berücksichtigt hat.

Text: tor./F.A.Z.
Bildmaterial: Marcin Balcerzak - FOTOLIA
 
 
   
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