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Arbeitsmarkt für Steuerberater

Quereinsteiger begehrt

Von Joachim Jahn




12. Februar 2008 
Anfang dieses Jahres gab es in Deutschland 70.927 Steuerberater. Die Gilde ist gegenüber dem Vorjahr mit fast 2 Prozent damit schneller gewachsen als das Geschäftsvolumen mit plus 1,2 Prozent. Hinzu kommen noch einmal rund 10.000 Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften. „Damit setzte sich der Trend einer rückläufigen Selbständigenquote fort“, stellt die Bundessteuerberaterkammer fest.

Der Löwenanteil der Steuerberaterkanzleien wird mit rund 75 Prozent noch immer von Einzelkämpfern betrieben - trotz der zunehmenden Konkurrenz durch die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und trotz einiger Zusammenschlüsse von kleinen Praxen zu bundesweiten Netzwerken. Dabei wachsen die Beratungsmärkte mit Nachbarberufen immer weiter zusammen. Denn mittlerweile sind knapp 12 Prozent der Steuerberater zugleich Wirtschaftsprüfer und knapp 4 Prozent Rechtsanwälte. Zudem gibt es in Deutschland 4042 Fachanwälte für Steuerrecht.

Intime Kenntnisse von der „Gegenseite“

Wie schwer der Zugang zum Beruf ist, zeigen immer wieder die Ergebnisse der staatlichen Prüfungen für angehende Steuerberater. Im vergangenen Prüfungsturnus 2006/2007 bestanden nur 60 Prozent der Kandidaten die Tests. Damit lag diese Erfolgsquote sogar deutlich über dem Durchschnitt der letzten fünf Prüfungsjahrgänge. Den Prüfungsausschüssen gehören Vertreter der Finanzbehörde, Steuerberater und Repräsentanten der Wirtschaft an. Davor hat das Steuerberatungsgesetz eine mehrjährige Ausbildung gesetzt.

Drei Wege führen zum Beratertitel: ein Universitätsstudium, meist der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften; ein Studium an einer Fachhochschule; oder eine kaufmännische Ausbildung. Zur Prüfung melden kann sich auch, wer sieben Jahre lang als Steuerfachwirt oder geprüfter Bilanzbuchhalter gearbeitet hat; bei anderen kaufmännischen Ausbildungen sind zehn Jahre die Voraussetzung. Besonders begehrt bei Mandanten und Kanzleien sind die Quereinsteiger, die von den Finanzämtern kommen. Die bringen nämlich intime Kenntnisse von der „Gegenseite“ mit. Dafür jedoch müssen diese Mitarbeiter im Normalfall zuvor sieben Jahre dort tätig gewesen sein.

Text: F.A.Z., 11.02.2008, Nr. 35 / Seite 19
Bildmaterial: F.A.Z.
 
 
   
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