FAZ
.NET
Investor
Märkte
F.A.Z.-Archiv
Abo
22. November 2008
Mein FAZjob.NET
:
NEU
FAZjob.NET - Tour
Kontakt
Mediadaten
Für Arbeitgeber
FAZjob.NET >
Beruf und Chance >
Lesermeinungen
Beruf und Chance
Arbeitswelt
Vergütung
Arbeitsrecht
Neue Köpfe
Personalprofi
Campus
Stellensuche
F.A.Z.-Community
Unternehmen des Monats
Jobs der Woche
Nord Stream
Contract Manager
Philips
Talent Development Program Controlling
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Konzerntrainee w | m
weitere
F.A.Z.-Stellensuche
FAZjob.NET-ID
Volltextsuche
(Hilfe)
Virtuelle Erotik
Fristlose Kündigung nur für langes Internetsurfen
Nur wenn ein Mitarbeiter seinen Dienstcomputer in ausschweifendem Maße für private Zwecke nutzt, darf er fristlos entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt.
Lesermeinungen zum Beitrag
Dass die die Abmahnung notwendig ist,
Tu NichtGut (TuNichtGut)
09.04.2008, 08:55
ist doch Kindergartenjuristerei.
Wieso vergisst das noch einer?
Arbeitgeber werden doch täglich von deutschen Arbeitsgerichten daran erinnert, dass Arbeitnehmer Narrenfreiheit haben.
Ist doch auch hier in den Foren täglich zu sehen, wie energisch Arbeitnehmer die bezahlte Zeit investieren. Oder sind das alles Freiberufler wie ich?
Aktuelle Lesermeinungen
22.11.2008, 18:13
"Enttäuschend schwache Hannoveraner"????
22.11.2008, 17:52
Mangeldes Demokratieverständnis: Zeiterscheinung in der Politik
22.11.2008, 17:48
Mal ehrlich, Herr Steinmeier, das war doch eine armselige Lachnummer !
22.11.2008, 17:44
Besser gerüstet?
22.11.2008, 17:41
@Wilhelm Rggrt (Wilhelm29) Unionsanhänger dürfen andere diskriminieren,
Alle Leser-Kommentare
Suche in Lesermeinungen
Suche in Beitrag
Lesername oder Login
Datum (tt.mm.jjjj)
von
bis
Suche starten
Impressum
|
Datenschutzerklärung
|
Nutzungsbedingungen
|
Preise
|
Über uns
Alle freien Jobs und Stellen
|
Stellenangebote nach Firmen und Unternehmen
|
Vorteile auf einen Blick
|
FAZjob.NET - Tour