Elektronische Datenverarbeitung

Bequem, aber riskant

Von Joachim Jahn

19. August 2008 Wenn mit Kontodaten Handel betrieben wird, kann es zu teurem Missbrauch kommen. Wer ein Bankkonto hat, tut also gut daran, regelmäßig die Abbuchungen zu kontrollieren.

An dieser lästigen Pflicht führt zwar kein Weg vorbei. Doch wenn der Kontoinhaber eine Rückbuchung verlangt, muss er dafür keine Begründung angeben. Bei kriminellem Geldeinzug gilt zudem nicht einmal die sonstige Frist von sechs Wochen.

Das Risiko ist drastisch gestiegen

Die Strafjustiz tut das Ihre, um Betrugsfälle einzudämmen. Ob die geplanten Reformen im Daten- und Verbraucherschutz mehr Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Adresshändlern erfordern, mag zu prüfen sein.

Die elektronische Datenverarbeitung hat das Risiko illegaler Machenschaften drastisch gesteigert. Doch der mündige Kunde muss lernen, mit sensiblen Informationen sparsam umzugehen. Denn im Massengeschäft werden die Banken die Berechtigung von Geldforderungen nie ernsthaft prüfen können.

Eine Alternative wäre die freiwillige Einführung von Konten ganz ohne Lastschrifteinzug. Deren Inhabern bliebe dann aber auch die bequeme Nutzung mancher Annehmlichkeiten im Bestellhandel oder an der Ladenkasse versperrt.



Text: F.A.Z.

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche