Das AGG macht's möglich: Jüngere Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst dürfen nach einem neuen Urteil bei der Berechnung des Grundgehalts nicht gegenüber älteren Kollegen benachteiligt werden.
In der Wirtschaftskrise hat der Flurfunk Konjunktur. Doch Anwälte mahnen zur Vorsicht: Allzu eifrigen Klatschtanten droht im Extremfall sogar eine Kündigung.
Persönliche Daten im Netz werden schnell weiterverarbeitet - das hat der Fall Spickmich gezeigt. Oft entscheidet sogar der Arbeitgeber, was öffentlich wird. Aber welche Informationen darf er eigentlich ungefragt online stellen?
Der Tarifkonflikt in den kommunalen Kindergärten geht in den dritten Monat und weckt manche Erinnerung an die Streiks der Lokführer 2007. Die Arbeitsgerichte bewerten den Streit ganz unterschiedlich.
Für die kleinen Rechtsfragen des Lebens trauen sich nur wenige Menschen in eine Kanzlei. In solchen Fälle gibt es im Internet günstigen Rat. Verbrauchernahe Themen dominieren auf den Portalen - zum Beispiel das Arbeitsrecht.
Ein Dienstwagen und andere Sachleistungen des Arbeitgebers zählen nicht zum Gehalt und müssen deshalb nicht in die Berechnung der Altersversorgung einbezogen werden. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt entschieden.
Mit Arcandor gibt es den nächsten großen Insolvenzfall in Deutschland. Für Anwälte und Restrukturierungsberater sind derartige Fälle Goldgruben. Viele deutsche Kanzleien bauen dieses Gebiet aus. Der Kuchen reicht für alle.
Die Arbeitsgerichte bekommen die Folgen der Wirtschaftskrise zu spüren: Die Zahl der Kündigungsschutzverfahren steigt steil an. Wir sind, auf Deutsch gesagt, am Absaufen, so formuliert es zum Beispiel der stellvertretende Direktor des Arbeitsgerichts Hagen.
Manche Mutter ruft schon aus dem Wochenbett Mandanten an, berichtet die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Jutta Wagner. Kanzleien reagierten aber nicht flexibel genug auf Mütter - und verschenkten Potential.