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| Heide Lore Knof, Geschäftsführerin Human Resources, Randstad Deutschland GmbH |
Ein Jahr AGG - feiern oder trauern?
Weder - noch: trotz der immensen Medienpräsenz des AGG hat sich der Umgang damit als wenig spektakulär erwiesen. Wie die Einführung vieler anderer Gesetze!
Alle Aufregung umsonst? Was sind die praktischen Auswirkungen des AGG bisher?
Die Aufregung zur Einführung des AGG war eher ein Sturm im Wasserglas. Wie beim Thema Geschlechterdiskriminierung vor Jahren haben alle Personal- und Einstellungsverantwortlichen ihre Hausaufgaben gemacht und AGG-spezifische Diskriminierungen vermieden oder unterbunden.
Hat sich die öffentliche Wahrnehmung von Diskriminierung durch das AGG geändert?
Ja, auf jeden Fall! Das Thema ist vielfältiger Gesprächsstoff, und es hat eine stärkere Sensibilisierung stattgefunden, keine diskriminierenden Handlungen zu begehen.
Schildern Sie eine Situation Ihres Berufsalltags, in der Ihnen das AGG begegnet ist!
Erst kürzlich kam bei uns die Frage auf, ob die Nichteinstellung von Mitgliedern der Scientology Church oder die Frage der Zugehörigkeit dazu einen Verstoß gegen das AGG darstellt. Das Bundesarbeitsgericht hat 1995 entschieden, dass die Scientology Church keine Religionsgemeinschaft ist.
Welche Vorschriften des AGG würden Sie wie ändern und warum?
Ich würde Paragraph 2 Abs. 4 AGG ändern, wonach in Deutschland die Antidiskriminierungsvorschriften bei Kündigungen keine Anwendung finden. Da sprechen die Vorgaben der europäischen Richtlinien eine andere Sprache. Dies führt in Deutschland zu einer unnötigen Rechtsunsicherheit.
Wagen Sie eine Prognose: Wo werden wir am 5. Geburtstag des AGG stehen?
Im Großen und Ganzen werden wir da stehen, wo wir auch heute stehen. Möglicherweise ist dann die anglo-amerikanische Vorgehensweise, anonymisierte Bewerber-Unterlagen und Lebensläufe zu verwenden, auch bei uns angekommen.