Post-Mindestlohn gescheitert
Der Post-Mindestlohn ist vorerst gescheitert. Der Bundestag wird die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf Briefdienstleistungen nicht an diesem Donnerstag verabschieden können, weil SPD und Union sich nicht einigen konnten. Das Gesetz ist die Voraussetzung dafür, dass der Arbeitsminister den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären und damit auch ausländischen oder nicht tarifgebundenen Unternehmen aufzwingen kann. Die Post-Wettbewerber sprachen von einem „Sieg der Vernunft“ und forderten neue Verhandlungen zwischen allen Beteiligten. Müntefering warf der Union „blanke Lobbypolitik“ vor. Es gebe einen einstimmigen Beschluss des Kabinetts, 2008 einen Mindestlohn bei der Post einzuführen. Die Union lehnt die mit Verdi vereinbarten Mindestlöhne von bis zu 9,80 Euro für Briefzusteller ab und bezweifelt, dass mindestens 50 Prozent der Beschäftigten von dem Tarifvertrag erfasst werden. Das aber ist Voraussetzung dafür, dass der Vertrag allgemeinverbindlich werden kann. Die Union bot der SPD daher an, das Gesetzes nur auf jene Unternehmen anzuwenden, die überwiegend im Postdienstleistungsbereich tätig sind, und einen einheitlichen Mindestlohn von 8 Euro je Stunde zu vereinbaren. Die SPD lehnte dies ab.
