FAZ.NET
Investor
Märkte
F.A.Z.-Archiv
Abo

FAZJOB.NET

FAZjob.NET Ingenieur-Channel

13. Mai 2008

Mein FAZjob.NET:
FAZJOB.NET
NEU FAZjob.NET - Tour




FAZjob.NET >Beruf und Chance >Arbeitsrecht >

   
 Beruf und Chance 
 
Arbeitswelt
Vergütung
Arbeitsrecht
Neue Köpfe
Personalprofi
Campus
Stellensuche
F.A.Z.-Community
 
   
   
 Umfrage 
   
 

Wieviel Englisch vertragen die deutschen Hochschulen?

Deutsch ist eine Provinzsprache: Je mehr Englisch, desto besser.
Forschung auf Englisch, Lehre auf Deutsch
Ausländer sollten Englisch sprechen und schreiben dürfen
Anglisierung ist peinlich, Kauderwelsch der Manager ist schlimm genug
Abstimmen 
 
   

F.A.Z.-Stellensuche

   (Hilfe)


Unternehmen des Monats


Jobs der Woche

Antidiskriminierung

Diskriminierungsklage erleichtert

Von Corinna Budras



Job und Familie?
24. April 2008 
Mitarbeiter, die sich von ihrem Arbeitgeber diskriminiert fühlen, werden künftig einfacher Schadensersatzklagen vor Gericht durchsetzen können. Das ist die Konsequenz eines Grundsatzurteils des Bundesarbeitsgerichts in dem Fall einer Marketingmanagerin, die bei einer Beförderung nicht berücksichtigt wurde.

Die 35 Jahre alte Barbara Steinhagen war zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Beförderung beim Musikkonzern Sony BMG schwanger und vermutet, deshalb nicht berücksichtigt worden zu sein. Zwar reiche die Schwangerschaft allein nicht aus, um eine geschlechtsspezifische Benachteiligung glaubhaft zu machen, betonten die Erfurter Richter. Es müssten noch weitere Tatsachen vorgetragen werden. Daran seien jedoch keine strengen Anforderungen zu stellen (Az.: 8 AZR 257/07).

Deutliche Marschrichtung

Die Bundesrichter hoben damit am Donnerstag ein anderslautendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin auf und verwiesen den Fall zurück. In Berlin müssen die Richter nun noch einmal darüber entscheiden, ob Barbara Steinhagen nicht doch Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von drei Monatsgehältern hat.

Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Landesarbeitsrichtern dabei ungewöhnlich deutlich die "Marschrichtung" vorgegeben: Der Senat nehme an, dass die Klägerin genügend Tatsachen vorgetragen habe, die ihre geschlechterspezifische Benachteiligung vermuten lassen können, schrieben die Richter. So sei Sony BMG die Schwangerschaft bekannt gewesen. Außerdem müssten die Arbeitsrichter die Behauptung von Steinhagen berücksichtigen, dass sie die Vertreterin ihres Chefs gewesen sei und ihr seine Nachfolge in Aussicht gestellt worden sei. Die Klägerin ist nach eigenen Angaben zudem damit getröstet worden, dass sie sich auf ihr Kind freuen solle.

Das Urteil erging noch zu der alten Rechtslage, nach der die Benachteiligung von Frauen auch schon im Bürgerlichen Gesetzbuch verboten war. Steinhagens Rechtsanwalt, Bernhard Steinkühler, zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass dies auch für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gelte, das seit August 2006 auch zahlreiche andere Diskriminierungen verbietet.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: © fotolia.com
 
 
   
 Zum Thema 
 
Gleichbehandlungsgesetz: Karriereknick vor dem Arbeitsgericht
 
   
   
 Artikel-Service 
 
Seite drucken
Versenden
Lesezeichen
Vorherige Seite
 
   
   
 Neue Köpfe 
   
 
Schröder neuer Geschäftsführer von RTL interactive  
 
   
     
  FAZ JOB-Blog  
 
Amstetten: The Dark Side Of The Moon
 
 
 
 
 
Grenzen des Wachstums. Die Kunst des Life-Cycle Managements  
 
 
 
 
 
Bitte ziehen Sie die Schuhe aus!  
 
     
 
 




Impressum  |  Privacy Policy  |  Nutzungsbedingungen  |  Preise  |  Über uns  |  RSS

Alle freien Jobs und Stellen  |  Stellenangebote nach Firmen und Unternehmen  |  FAZjob.NET - Tour