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| Hanne Schweitzer, Vorsitzende des Büros gegen Altersdiskriminierung |
Ein Jahr AGG - feiern oder trauern?
In Amerika sind Bürger seit 1967 per Gesetze vor Diskriminierung geschützt. Wenn mir der hiesige Staat nun auch gestattet, mich juristisch gegen Diskriminierung wehren zu können, ist das ein Fortschritt.
Alle Aufregung umsonst? Was sind die praktischen Auswirkungen des AGG bisher?
Das Zeter und Mordio- Geschrei wegen des AGG hat im In- und Ausland jedem verdeutlicht, wie wenig selbstverständlich hierzulande das Recht auf Gleichbehandlung ist. Die praktischen Auswirkungen sind trotzdem gering: In Stellenausschreibungen sind Altersgrenzen nun zwar seltener geworden, dafür werden die Annoncen oft mit Fotos illustriert. Darauf sind dynamisch gescheitelte Männer und flottadrette Frauen zu sehen. Die meisten sehen westeuropäisch aus, fast niemand ist über 30.
Hat sich die öffentliche Wahrnehmung von Diskriminierung durch das AGG geändert?
Nein. Immerhin ist bei der Comic-Figur Strizz etwas angekommen. Am 3. Juli sagte er tatsächlich zu Omi: Altersdiskriminierung ist in der EU kein Kavaliersdelikt mehr! Undenkbar noch vor einem Jahr!
Schildern Sie eine Situation Ihres Berufsalltags, in der Ihnen das AGG begegnet ist!
Wir erhalten Faxe, Mails, Anrufe, die belegen, dass Arbeitsuchende eigentlich nie das richtige Alter haben: Regierung von Oberbayern sucht Ingenieur, maximal 32, Reinigungskraft nicht älter als 30, Grafik-Designer zwischen 29 und 39, Kinderlose Lehrer unter 30 sind in Berlin bei Versetzungen benachteiligt. Leute über 50 schreiben 300 Bewerbungen ohne Erfolg. Sechzigjährige haben jede Hoffnung auf eine bezahlte Vollzeitstelle verloren.
Welche Vorschriften des AGG würden Sie wie ändern und warum?
Ich würde § 10 Absatz 5 AGG streichen. Er betoniert das Zwangsrentenalter. Arbeitnehmer sollen selbst entscheiden, wann sie in Rente gehen wollen. Selbständige können das schließlich auch! In Australien gibt es kein Zwangsrentenalter mehr, in den Vereinigten Staaten wurde es 1984 abgeschafft. Die Entschädigungsregel des § 21 Absatz 2 sollte geändert werden: Die Bewerbung einer Stewardess, die sich aus einer befristeten um eine unbefristete Stelle bei der Lufthansa beworben hatte, wurde vom Unternehmen als nicht zumutbar abgelehnt. Die Frau war 46 Jahre alt. Vom Gericht wurde ihr 4000 Euro Enschädigung zugesprochen. Das ist ein Witz. Vor allem weil die einschlägige EU-Richtlinie Sanktionen für die Täter fordert, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen.
Wagen Sie eine Prognose: Wo werden wir am 5. Geburtstag des AGG stehen?
Am fünften Geburtstag des AGG hat die Wirtschaft konferiert, NGOs haben diskutiert, Betriebsräte debattiert. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat Daten erhoben, Kampagnen geschoben und Berichte geriert, über die wieder lamentiert worden ist. Diskriminierung ist aber noch immer akzeptiert. Das sitzt so tief drin, da braucht es mehr als fünf Jahre, um herauszuwachsen.