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Mediation in der Wirtschaft

Handschlag statt Urteil

Von Henning Zander



Wenn ein Rad nicht mehr ins andere greift, kann nein Mediator helfen
01. April 2008 
Zwei weiße Tafeln, Filzstifte, Textmarker. Manchmal können diese einfachen Mittel Wunder wirken. Vor allem, wenn es darum geht, zwei Streithansl zu beruhigen. "Manche entwickeln geradezu eine kindliche Freude bei der Aufgabe, ihre Interessen und ihren Konflikt aufzuzeichnen", sagt Matthias Esch. Der Rechtsanwalt und Notar aus Berlin hat sich auf Wirtschaftsmediation spezialisiert. Wenn der Assistenzarzt vom Chefarzt getriezt wird oder sich zwei Sachbearbeiter untereinander bekriegen, wird er als Vermittler gerufen. Anders als bei seiner sonstigen Arbeit als Rechtsanwalt muss Matthias Esch in der Mediation keine Lösung parat haben. Er hilft den Parteien dabei, sich über ihre Interessen und den Kern ihres Konfliktes klarzuwerden - und gemeinsam eine Lösung zu artikulieren.

Noch pflegt die Mediation in Deutschland ein Nischendasein. Viele seiner Kollegen würden weiterhin lieber Konflikte vor Gericht austragen, sagt Matthias Esch. Nur in familienrechtlichen Streitigkeiten, wenn es etwa gilt, die Folgen einer Trennung zu regeln, gehört Mediation zum anwaltlichen Repertoire. Bislang lasse sich allein mit Mediation nicht genügend Geld verdienen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, bestätigt Detlev Berning, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Mediation (lesen Sie dazu das Interview „Viele fürchten, dass man sie über den Tisch zieht“ ).

Die Nachfrage ist nicht groß: In Deutschland gehört die Klage zum guten Ton. Wer zum Anwalt geht, will recht bekommen. Dabei liegen die Vorteile der Mediation auf der Hand: Mit psychologischem Denken und kontrollierter Gesprächsführung lassen sich gute Lösungen erzielen, und das mit wenig Schriftverkehr und geringem finanziellen Aufwand.

Diese Form der Streitschlichtung bietet sich an, wenn es um sehr persönliche Konflikte geht, wo mehr mit- schwingt als das Gefühl einer Partei, von der anderen übervorteilt worden zu sein. In der Mediation kommen Dinge auf den Tisch, die schon lange hätten gesagt werden müssen, und das unter Aufsicht einer für solche Situationen geschulten Person.

Das bestätigt eine Studie der Landesregierung Nordrhein-Westfalens über die Erfolgsquote richterlicher Mediationsverfahren. In einem zwei Jahre dauernden Pilotprojekt an den Landgerichten Detmold und Paderborn wurde eine Erfolgsquote von etwa 70 Prozent gemessen. Am Verwaltungsgericht Minden lag die Quote sogar bei 90 Prozent. Allerdings wurden zuvor geeignete Verfahren ausgewählt. In Zivilsachen waren dies vor allem Bau-, Miet- und Erbschaftsstreitigkeiten. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter stellte fest: "Es wäre schön, wenn die richterliche Mediation einen Werbeeffekt für die außergerichtliche anwaltliche Mediation entfalten und als Türöffner dienen könnte."

Jeder kann sich Mediator nennen

Kurse bieten die großen Mediationsverbände an: die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation, der Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt und der Bundesverband Mediation. Grundsätzlich kann sich aber jeder Mediator nennen. Der Berufsbegriff ist nicht geschützt. Rechtsanwälte, die jedoch als Mediatoren arbeiten wollen, müssen nach § 7 a der Berufsordnung der Rechtsanwälte eine solche Ausbildung nachweisen. Die Arbeit unterscheide sich sehr von ihrer sonstigen Tätigkeit, dies bereite vielen Rechtsanwälten Schwierigkeiten, sagt Detlev Berning vom Bundesverband Mediation. "Rechtsanwälte sind darauf gedrillt, Stellung zu beziehen." Doch diesem Impuls dürfen sie im Mediationsverfahren nicht folgen: Sobald eine Partei den Eindruck hat, die andere werde vom Mediator bevorzugt, ist das Verfahren zum Scheitern verurteilt.

Grob lässt sich das Mediationsverfahren in fünf verschiedene Phasen einteilen. Zuerst müssen die Streitparteien den konkreten Auftrag des Mediators definieren. Daraufhin werden Regeln für das Gespräch festgelegt: den anderen ausreden lassen; nur von sich reden, nicht über den anderen; nur der Mediator darf eingreifen. Während beide Parteien ihre Interessen darstellen, nehmen die Kernpunkte des Konflikts Gestalt an. Der Mediator kann dann eine Konfliktlösung anbieten, auf die sich die Parteien verständigen können. Alle Abmachungen werden schließlich in einem Vertrag formuliert.

In dieser Phase haben Anwälte gegenüber Mediatoren anderer Fachrichtungen einen entscheidenden Vorteil: Sie sind in der Lage, die Einigung in juristische Formen und Begriffe zu übersetzen. Wenn die Parteien darauf Wert legen, kann der Vertrag im Wege einer notariellen Vereinbarung oder eines Anwaltsvergleichs zu einem vollstreckbaren Titel werden. "Die Parteien stehen damit genauso da, als hätte ein Gericht ein Urteil gefällt", sagt Matthias Esch.

„Intellektuelle Defizite ausgleichen“

Auf Fragen nach seinen Aufgaben als Mediator erzählt der Rechtsanwalt gerne den Zitronen-Fall: Zwei Frauen streiten sich um eine Zitrone. Die einfachste Lösung wäre es, diese einfach in der Mitte zu teilen. "Wenn ich aber versuche, die Interessen der beiden Frauen zu ergründen, finde ich heraus, dass die eine nur die Schale für ihren Kuchen braucht und die andere den Saft auspressen will." Die Mediation soll eine Situation herstellen, in der sich beide als Gewinner betrachten.

Das ist nicht immer einfach: Zwar sind Mediatoren um ein harmonisches Miteinander bemüht. Doch wenn die Emotionen hochkochen, sind Beschimpfungen nicht ausgeschlossen. Matthias Esch vergleicht sich in solchen Situationen mit einem Ringrichter, der die Boxer zur Ruhe ruft und in ihre Ecken schickt. Schwierigkeiten können auch daher rühren, dass die Streitenden nicht immer denselben Bildungsstand haben, manche können sich auch nicht besonders gut ausdrücken. Dann ist Esch als Übersetzer gefragt. "Ich muss intellektuelle Defizite ausgleichen und durch einfache Worte zwischen den Parteien übersetzen, damit beide lernen, sich zu verstehen."

Auch im Bereich innerbetrieblicher Auseinandersetzungen wird Mediation immer populärer. Arbeitnehmer können dank ihrer die Risiken eines Prozesses umgehen. Doch auch in der Betriebsratsarbeit kann Mediation helfen. Zwar stehen Betriebsräten die Mittel des Betriebsverfassungsgesetzes zur Verfügung, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Doch wenn es um Betriebsänderungen geht, bietet die einvernehmliche Einigung für beide Seiten größere Vorteile als ein kompromissloser Streit.

Auch wenn sich die Deutschen noch nicht so recht an Mediatoren gewöhnt hätten, lohne sich die Ausbildung für Juristen dennoch, sagt Detlev Berning. Man lerne, sich mehr Zeit für den Mandanten zu nehmen und besser herauszufinden, wo dessen Interessen liegen. Wenn das gewährleistet ist, kommt der Mandant auch gerne wieder.

Text: F.A.Z., 29.03.2008, Nr. 74 / Seite C2
Bildmaterial: fotolia.com
 
 
   
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