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| Renate Rampf, Sprecherin Lesben- und Schwulenverband in Deutschland |
Ein Jahr AGG - feiern oder trauern?
Antidiskriminierungsarbeit ist ein gesellschaftspolitisches Langzeitprojekt. Das AGG ist dabei ein wichtiger Schritt, aber eine große Feier schon beim ersten Etappenziel wäre ziemlich verfrüht. Noch weniger ist an Ausruhen zu denken. Diskriminierung kann nicht mit einem Federstrich des Gesetzgebers aus der Welt geschafft werden.
Alle Aufregung umsonst? Was sind die praktischen Auswirkungen des AGG bisher?
Die von Wirtschaftsverbänden, einigen Parteien und Publizisten gefahrene Angstkampagne gegen das AGG war für den Lesben- und Schwulenverband immer unverständlich. Die hysterischen Züge der deutschen AGG-Diskussion sind ein europäischer Sonderfall. Andere Länder haben nach gelassener Sachdiskussion oft weiter reichende Regelungen verabschiedet. Nirgendwo ist die Marktwirtschaft in Klagefluten ertrunken oder gar das Abendland untergegangen.
Die praktischen Auswirkungen lassen sich nach einem Jahr noch nicht seriös beurteilen. Ein für schwule Männer besonders wichtiger Teil des Gesetzes, das Diskriminierungsverbot bei privatwirtschaftlichen Versicherungen, tritt ohnehin erst am 22. 12. 2007 Kraft. Bislang haben sich Unternehmen überwiegend geweigert, mit schwulen Männern private Lebens- oder Krankenversicherungen abzuschließen. Dieser Praxis wird dann hoffentlich ein Riegel vorgeschoben.
Hat sich die öffentliche Wahrnehmung von Diskriminierung durch das AGG geändert?
Fremden- oder Homosexuellenfeindlichkeit haben eine jahrhundertelange schlechte Tradition. Das AGG ist gerade ein Jahr alt. Es scheint aber, dass die Existenz des AGG dazu beitragen kann, langfristig gesellschaftliches Bewusstsein für bestehende Diskriminierungen zu schärfen. Das AGG regt zum Nachdenken und zur Selbstprüfung an. Das ist positiv.
Schildern Sie eine Situation Ihres Berufsalltags, in der Ihnen das AGG begegnet ist!
Unseren Verband erreichen Anfragen zum AGG, die alle Lebensbereiche betreffen. Nicht nur solche, die im AGG geregelt sind. Es ist ärgerlich, dass von Seiten der Bundesregierung und der eigens eingerichteten Antidiskriminierungsstelle des Bundes noch keine bürgerfreundlichen Informationsmaterialien zum Gleichbehandlungsgesetz vorliegen. Das wäre dringend nötig. Denn in unserer Beratungspraxis zeigt sich: Der Name Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz führt in die Irre. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist nicht klar, dass das Gesetz im Wesentlichen nur die Bereiche Beschäftigung und Beruf und Zugang zu Gütern und Dienstleistungen regelt, also keineswegs ein umfassendes Diskriminierungsverbot enthält.
Welche Vorschriften des AGG würden Sie wie ändern und warum?
Es gibt noch eine Menge am AGG zu verbessern. Ganz zentral ist, eine echte Verbandsklage einzuführen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Der LSVD setzt weniger auf Gerichtsverfahren als auf gesellschaftliche Bewusstseinsprozesse. Je mehr das AGG präventiv wirkt, je weniger die Gerichte zu tun haben, umso besser. Aber man kann nicht in allen Fällen auf die Einsicht hoffen, dass Diskriminierung nicht in eine demokratische Gesellschaft passt und zudem auch schlecht fürs Geschäft ist. In solchen Fällen braucht es eine effektive Rechtsdurchsetzung. Da darf die Einzelne oder der Einzelne nicht allein gegen den Arbeitgeber oder ein mächtiges Unternehmen stehen. Hier brauchen wir mehr Chancengleichheit.
Wagen Sie eine Prognose: Wo werden wir am 5. Geburtstag des AGG stehen?
Ich wage zwei Prognosen für die Zukunft des AGG. Erstens: Die EU-Kommission wird der Bundesregierung in den nächsten Jahren klargemacht haben, dass Deutschland nicht unter EU-Standards wegtauchen kann, sondern effektivere Instrumente gegen Diskriminierung bereitstellen muss, zum Beispiel bei der Verbandsklage. Notfalls wird hier der EuGH nachhelfen. Zweitens: Die Wirtschaftsverbände, Publizisten und Politiker, die jahrelang systematisch Schauermärchen über das AGG verbreitet haben, werden in vier Jahren noch blamierter dastehen als heute schon.