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Kündigungsfristen

Auf und davon




04. April 2008 
Wie lange muss ein Arbeitnehmer warten, wenn er die Stelle wechseln will? Dieser Frage hat sich die auf Personalthemen spezialisierte Unternehmensberatung Mercer angenommen und die Kündigungsfristen in 43 Ländern auf der Welt verglichen. Das Ergebnis: Die kürzesten Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer gibt es in den Vereinigten Staaten und in Mexiko.

Angestellte in Amerika müssten gesetzlich keinerlei Frist einhalten, ebenso wie in Mexiko. In der Praxis habe sich in den Vereinigten Staaten jedoch eine Frist von mindestens zwei Wochen eingebürgert, schränkt Mercer ein. Auch in Großbritannien und Irland gebe es kurze Fristen: Dort sehe der Gesetzgeber für Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr eine einwöchige Kündigungsfrist vor. Ganz anders sieht dagegen das Bild für Arbeitnehmer in der Schweiz, der Slowakei und Tschechien aus, diese müssen nach Mercer-Angaben deutlich längere Fristen einhalten. Wer mindestens ein Jahr in einem Unternehmen tätig sei, müsse dort zwei Monate warten, bevor ein Arbeitgeberwechsel möglich sei.

Hierzulande beträgt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist einen Monat, damit bewegt sich Deutschland international im Mittelfeld. In der Praxis wird diese Frist nach Mercer-Angaben jedoch nur selten übernommen, es dominierten individuelle Regelungen.

Text: loe., F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z.
 
 
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