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Antidiskriminierung

Kritische Bilanz zum Gleichbehandlungsgesetz

Von Corinna Budras und Kerstin Schwenn



17. August 2007 
Ein Jahr nach seinem Inkrafttreten sorgt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für kontroverse Diskussionen über den Nutzen der neuen Antidiskriminierungsregeln. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Martina Köppen, verteidigte die Vorschriften und warb bei der Wirtschaft für die Vorteile der Gleichbehandlung (F.A.Z. vom 15. August). Dagegen stößt das neue Regelwerk auf heftige Kritik von Arbeitsrechtlern sowie Vertretern von Arbeitgeberverbänden und des Handwerkes. Sie sehen darin vor allem einen Zuwachs an Bürokratie und Kosten.

Einer Studie des Dortmunder Wirtschaftsprofessors Andreas Hoffjan zufolge haben die Unternehmen im Zusammenhang mit dem AGG rund 1,73 Milliarden Euro insbesondere für Schulungen ihrer Mitarbeiter und die Einführung neuer Standards ausgegeben. Damit belaste das Gesetz jedes Unternehmen durchschnittlich mit 72,50 Euro je sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter, heißt es in der Untersuchung, die Hoffjan im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft erstellt hat. "Das AGG verursacht hohe Mehrkosten für die Unternehmen, trägt zur beabsichtigten Antidiskriminierung nichts bei und enthält ein großes Missbrauchspotential", kritisiert er.

Jahrelange Vorbereitung

Das AGG, das auf vier europäischen Richtlinien beruht, war am 18. August 2006 nach jahrelangen Vorbereitungen und mehreren Anläufen in Kraft getreten. Es sieht vor, dass im Arbeits- und Geschäftsleben niemand wegen seiner ethnischen Herkunft oder Rasse, seines Geschlechts oder Alters, seiner Behinderung, sexuellen Orientierung, Religion oder Weltanschauung benachteiligt werden darf. Das Gesetz geht im zivilrechtlichen Teil zum Umgang mit Massengeschäften und Privatversicherungen über die Brüsseler Vorgaben hinaus.

Unbeabsichtigte Nebenwirkungen des AGG zeigten sich der Untersuchung zufolgen vor allem bei Einstellungen: Mehr als 80 Prozent der Unternehmen wollen Personalentscheidungen künftig nicht mehr begründen. "Aus Angst vor Missbrauch teilen Unternehmen Bewerbern kaum noch die Gründe für die Absage mit", bemängelte Max Höfer, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Dies verbaue Bewerbern die Chance auf eine ehrliche Beurteilung. Drei Viertel aller Personalchefs bestritten, dass mit dem AGG mehr Gleichbehandlung erreicht werde.

Ratlose Richter

Stellenleiterin Köppen betonte hingegen, dass das neue Gesetz für die Justiz in Deutschland bislang kaum ein Thema sei. Bei ihrer Einrichtung hätten bislang 2340 Menschen und Firmen um Rat gefragt. Dennoch könne keine Entwarnung gegeben werden, warnte der Stuttgarter Arbeitsrechtler Martin Diller. Die Bereiche, in denen es für Unternehmen teuer werden könne - mögliche Diskriminierungen wegen des Alters in Tarifverträgen oder Fragen der Alterssicherung -, seien noch gar nicht zu den Gerichten vorgedrungen, sagte der Rechtsanwalt der Kanzlei Gleiss Lutz.

Zudem kämen die meisten Rechtsstreitigkeiten gar nicht an die Öffentlichkeit, weil sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Kompromiss einigten. "Die Richter schauen sich solche Fälle vermeintlicher Diskriminierung meist ratlos an und schlagen dann einen Vergleich vor", schildert Diller seine bisherigen Erfahrungen.

AGG-Hopping

Auch missbräuchliche Klagen seien entgegen einer verbreiteten Auffassung ein Problem, sagt Diller. Er betreibt mit seinen Kollegen ein Archiv von "AGG-Hoppern", mit dessen Hilfe sich Arbeitgeber gegen provozierte Prozesse von Bewerbern wehren können. Dieses Phänomen von Berufsklägern, die sich gezielt auf ungeschickt formulierte Stellenanzeigen bewerben, um bei der erwarteten Ablehnung Schadensersatz zu kassieren, bestand bereits vor dem AGG. Denn eine Diskriminierung wegen des Geschlechts oder einer Behinderung ist seit langem verboten.

Derzeit gebe es einen harten Kern von mehr als einem Dutzend Klägern, die jeweils mehr als zwanzig Verfahren gegen Unternehmen angestrengt hätten, sagt Diller. So bewerbe sich ein 53 Jahre alter Computertechniker regelmäßig auf offene Stellen lediglich mit einem überdimensionalem Foto und dem Hinweis im Anschreiben, dass er die aussagekräftigen Unterlagen beim Bewerbungsgespräch mitbringen werde. Bei der wenig überraschenden Ablehnung werfe er dem Unternehmen dann stets eine Diskriminierung wegen seines Alters vor. Eine mangelnde Qualifikation habe wegen der fehlenden Unterlagen schließlich noch nicht festgestellt werden können, erläutert Diller den Trick. Die Absage sei deshalb scheinbar nur durch das Foto erklärbar, aus dem sein fortgeschrittenes Alter erkennbar sei.

Acht Leitz-Ordner Unterlagen

Insgesamt seien 200 Personen in der Datenbank registriert, von denen viele jedoch bisher nur ein- oder zweimal in Erscheinung getreten seien. Das Archiv umfasse derzeit acht Leitz-Ordner; aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfe es nicht in elektronischer Form geführt werden. Derzeit gebe es fünf bis zehn Anfragen am Tag, sagt der Arbeitsrechtler.

Derweil plant die Europäische Kommission, den Antidiskriminierungsschutz weiter auszubauen. Anfang Juli kündigte sie eine neue Online-Befragung an, in der bis zum 15. Oktober jeder EU-Bürger mitteilen kann, wie er sich wirkungsvolle Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen vorstellt. Damit soll der Kommission die Planung neuer Maßnahmen erleichtert werden, mit denen sie auf anderen Gebieten als dem Arbeitsmarkt - wo schon ein umfassender Schutz besteht - gegen Diskriminierungen vorgehen will. EU-Kommissar Vladimir Spidla hat besonders das Gesundheits-, Bildungs- oder Wohnungswesen im Visier.

Der Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt wandte sich dagegen entschieden gegen die neuen europäischen Pläne im Zivilrecht. Da es in allen Mitgliedstaaten schon Rechtsvorschriften gebe, die über die EU-Richtlinien hinausgingen, könne er zusätzlichen Regelungsbedarf nicht erkennen. Er sehe vielmehr die Gefahr "eines Aufschaukelns", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Dies muss verhindert werden."

Text: F.A.Z., 17.08.2007, Nr. 190 / Seite 13
 
 
Lesermeinungen zum Beitrag [3]
Das wirklich ekelhafte  17.08.2007, 21:34
Vermischung von Recht und Moral 17.08.2007, 18:32
Typisch Deutsch 17.08.2007, 12:17
 
   
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