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Sonderausgaben

„Das Steuerrecht macht Bildung zur Privatsache“



Das würde schon helfen
17. Februar 2008 
Miete, Mensa, Studiengebühren - ein Studium ist teuer. Das Steuerrecht lässt nur wenig Raum, um diese Kosten abzusetzen. Im Vorteil sind die Reichen, sagt der Steuerberater Andreas Dinkelbach im Interview.

Herr Dinkelbach, können Eltern die Kosten für ein Studium ihrer Kinder von der Steuer absetzen?

Günstig, wenn das Studium Gegenstand eines Dienstverhältnisses ist: Andreas Dinkelbach

Solange sie ihren Kindern nur jeden Monat eine Summe für Studiengebühren und sonstige Kosten überweisen, geht das nicht. Denn diese Ausgaben haben nichts mit der eigenen beruflichen Tätigkeit der Eltern zu tun, sondern finanzieren als Einkommensverwendung nur den Lebensunterhalt der Kinder.

Und können Studenten ihre Kosten absetzen?

Die haben meistens noch keine Einkünfte oberhalb der Steuergrenze von 11664 Euro im Jahr. Wenn doch, können sie die Studienkosten als Sonderausgaben für die eigene Berufsausbildung gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 7 Einkommensteuergesetz absetzen, allerdings nur bis zur Höchstgrenze von 4000 Euro im Jahr, die restlichen Einkünfte sind dann bis zum Existenzminimum steuerfrei. Diese Rechtslage bevorzugt Studenten aus reichem Haus: Ihre Eltern können ihnen Einkunftsquellen übertragen, zum Beispiel Mietwohnungen oder ein Wertpapierdepot. Von diesen steuerpflichtigen Einkünften zieht das Kind dann die 4000 Euro im Jahr ANTWORT: ab.

Können Studenten ihre Ausbildungskosten nachträglich von der Steuer absetzen, wenn sie nach ihrem Abschluss ein gutes Einkommen haben?

Nein, Sonderausgaben nach § 10 Einkommensteuergesetz kann man immer nur in dem Kalenderjahr geltend machen, in dem sie anfallen. Spätere Einkünfte helfen hier nicht weiter. Anders wäre es, wenn man die Studienkosten als Werbungskosten absetzen könnte, das sind Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung oder zum Erhalt von Einnahmen. Werbungskosten kann man auch in einem späteren Kalenderjahr noch unbegrenzt vortragen.

Und sind Studiengebühren solche Werbungskosten?

Viele Fachleute und auch der Bundesfinanzhof betrachten Studienkosten als "vorab entstandene Werbungskosten": Die Absolventen investieren in eine Ausbildung, die ihnen später einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt und ein höheres Einkommen ermöglicht. Wer also einen Beruf wählt, für den ihn das Studium qualifiziert hat, müsste diese Kosten eigentlich abziehen können.

Eigentlich?

Der Gesetzgeber hat diesen Weg ausdrücklich verschlossen: 2004 wurde § 12 Nr. 5 in das Einkommensteuergesetz eingefügt, nach dem die Kosten für ein Erststudium nicht als Werbungskosten absetzbar sind. Denn der Staat fürchtete laut Gesetzesbegründung Einnahmeausfälle in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, wenn alle Akademiker ihre Studienkosten nachträglich absetzen.

Bildung ist also Privatsache?

Die Vorschrift suggeriert, dass eine universitäre Ausbildung keinen beruflichen Bezug hat, sondern zum steuerrechtlich nicht relevanten Privatleben gehört. Das ist natürlich absurd. Es gibt aber ein paar Ausnahmen: Erstens muss man genau prüfen, was ein "Erststudium" ist. Ein Master-Programm nach einem Bachelor-Studium ist zum Beispiel ein Zweitstudium, eine Berufsausbildung vor der Hochschule reicht dagegen nicht aus. Zweitens sind die Studienkosten ausnahmsweise absetzbar, wenn das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.

Sollte man sich also gleich nach dem Abi einen Arbeitsvertrag besorgen?

Der Gesetzgeber dachte hier wohl in erster Linie an Lehrlinge und Studenten, die eine Berufsausbildung hinter sich haben und sich neben dem Beruf weiterbilden wollen. Aber natürlich könnte auch ein Abiturient zum Beispiel einen Werkstudiums-Arbeitsvertrag abschließen. Darin könnte stehen, dass das Studium Gegenstand des Dienstverhältnisses ist. Der Arbeitgeber kann sich auch verpflichten, einen Studienabschluss mit Aufstiegsmöglichkeiten oder einer besseren Vergütung zu honorieren. Das Unternehmen hat den Vorteil, früh Kontakt zu motivierten Nachwuchskräften zu bekommen.

Viele private Hochschulen ermöglichen ihren Studenten, die Studiengebühren erst zu bezahlen, wenn sie ein festes Einkommen haben. Kann man diese Raten absetzen?

Allgemein werden Sonderzahlungen im Jahr der Zahlung berücksichtigt, insoweit wären 4000 Euro im Jahr abziehbar. In dieser Situation zeigt sich der berufliche Bezug des Studiums übrigens besonders plastisch. Aber strenggenommen ist die Rechtslage exakt die gleiche wie für Kosten, die während des Studiums getragen werden.

Das gilt auch für Studienkredite, wie sie etwa die KfW anbietet?

Hier ist das Problem, dass es kein Kredit der Hochschule, sondern der Kredit einer Bank ist. Und abzugsfähig sind allenfalls die Gebühren, die man an die Hochschule zahlt, und nicht der Kredit, den man bei der Bank tilgt. Anderes gilt für die Zinsen: Sie sind im Zeitpunkt der Zahlung abzugsfähig.

Dinkelbach ist Steuerberater und Professor an der Europa FH Fresenius in Köln

Das Gespräch führte Melanie Amann



Text: F.A.Z., 02.02.2008, Nr. 28 / Seite C2
Bildmaterial: dpa, privat
 
 
   
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