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Eigentlicher Skandal: "Das Bundesarbeitsgericht ist der wahre Gesetzgeber" "Kennen muss man aber - so Melanie Amann - vor allem die Urteile des Bundesarbeitsgerichts, denn das ist der wahre Gesetzgeber"
Das ist er natürlich nicht, Art. 20 Abs. 3 GG, geriert sich aber so.
Auch Arbeitsrichter, auch die des Bundesarbeitsgerichts, sind an das Gesetz gebunden, setzen sich allerdings bisweilen großzügig darüber hinweg, was der Staatsrechtslehrer Josef Isensee, em. Professor aus Bonn, einmal im Kreis der Bittburger Gespräche treffend mit der Formulierung "Freistiljurisprudenz der gesetzesentwöhnten Arbeitsrichter" beschrieb.
Mehrere Male hat das BVerfG dem BAG attestiert, "die Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung überschritten zu haben", und das BAG aufgehoben, so u.a. in BVerfGE 65, 182. Die aufgehobene BAG-Entscheidung hatte sich über die Konkursordnung hinweggesetzt und für den Rang von Sozialplanforderungen im Konkurs eine gesetzlich nicht vorgesehene "Klasse 0" erfunden.
Freilich wird nur ein Bruchteil der Rechtsanwendungsfehler des BAG beim BVerfG gerichtsnotorisch, denn bei weitem nicht jede letztinstanzliche Entscheidung ist mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar.
Und § 339 StGB scheinen Bundesrichter nicht fürchten zu müssen. |  | | | |
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