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Arbeitsrecht Richter im Rampenlicht Von Melanie Amann
Schon an der Universität galten sie als sympathische Verlierertypen, die Arbeitsrechtler. Wer das Wahlfach Arbeitsrecht wählt, das glaubte schon jedes Erstsemester zu wissen, muss ständig neue dtv-Gesetzestexte kaufen, weil die Rechtslage sich so oft ändert. Kennen muss man aber vor allem die Urteile des Bundesarbeitsgerichts, denn das ist der wahre Gesetzgeber. Und beide Quellen helfen wenig, wenn es im Examen an die konkrete Falllösung geht. Nicht nur die Arbeitsrechtler, auch die Arbeitsrichter haben ein Image-Problem – spätestens seit die Gewerkschaft der Lokführer und die Deutsche Bahn ihren Konflikt vom Verhandlungstisch in die Gerichtssäle verlegt haben. Die Kritik prasselte nur so herab auf die Arbeitsgerichte: Zweifelhaft“, juristisch nicht haltbar“, höchst problematisch“, absurd“, anarchisch“, so urteilten Journalisten und Rechtswissenschaftler über die Beschlüsse der Arbeitsrichter. Ein Heidelberger Professor brachte es auf den Punkt: Der Lokführerstreik überfordert die Arbeitsgerichte.“ Die meisten Verfahren enden mit einem Vergleich Dieser Umgang der Öffentlichkeit mit den Arbeitsrichtern ist zu hart und zu emotional“, sagt Joachim Vetter, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Nürnberg. Und es gehe nicht immer fair zu. In vielen Gerichten sei der Bahn-Fall durch den Geschäftsverteilungsplan jüngeren Richterinnen und Richtern zugewiesen worden, die unter großem öffentlichen Druck gestanden hätten. Zum Inhalt der Entscheidungen will sich Vetter nicht äußern – ein besonders prominenter Beschluss wurde am Arbeitsgericht Nürnberg gefällt –, aber seiner Meinung nach braucht die Arbeitsgerichtsbarkeit mehr professionelle Pressesprecher. Nicht an juristischem Sachverstand und Urteilskraft habe es im Bahn-Fall gehapert, sondern die Beschlüsse seien oft nicht richtig kommuniziert worden. Als Präsident des Bundes der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit ist Vetter Kritik an seiner Zunft gewohnt, aber dieses Ausmaß sei doch neu. Wenn ich zu Veranstaltungen von Gewerkschaften oder Betriebsräten gehe“, berichtet Vetter, höre ich oft, unsere Rechtsprechung sei zu arbeitnehmerfreundlich. Wenn ich wiederum Arbeitgeber treffe, halten sie mir vor, dass ihre Erfolgsquote bei uns zu gering sei.“ Statistisch sei die Beobachtung nicht falsch: 90 Prozent der Verfahren enden mit einem Vergleich, bei dem sich keiner so recht als Sieger fühlt. Was ist zumutbar? Wer Arbeitsrichter werden wolle, sagt Vetter, müsse sich mehr als in anderen Rechtsgebieten mit unbestimmten Rechtsbegriffen beschäftigen: Welche Tätigkeit ist einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Vertrags zumutbar“? Welche dringenden betrieblichen Erfordernisse“ rechtfertigen eine Kündigung? Viele Begriffe hat das Bundesarbeitsgericht in langjähriger Rechtsprechung präzisiert, immer wieder hat es aber auch Definitionen und Prinzipien entwickelt, die das Gesetz nicht vorsieht. Das gilt im Fall der Lokführer für das Prinzip der Tarifeinheit, nach dem in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten soll. Die Wissenschaft lehnt das Prinzip mit großer Mehrheit ab. Nun müssen Joachim Vetters arme erstinstanzliche Kollegen“, die sich nach seinen Worten mit der Zulässigkeit von Streiks nur selten beschäftigen, entscheiden, ob das Prinzip der Tarifeinheit im Bahn-Fall einschlägig ist und auf welche Seite sie sich schlagen sollen. Warum sollte man überhaupt Arbeitsrichter werden? Der Lokführer-Streik ist ein Extremfall“, sagt Vetter. Im Alltagsgeschäft sei der Richterberuf in seinem Gerichtszweig besonders reizvoll. Sie arbeiten fast immer mit Schöffen zusammen. Diese Kultur der ehrenamtlichen Richter ermöglicht, dass viel intensiver verhandelt wird.“ Und anders als in der Straf- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit seien die Schöffen vom Fach“. Auch mal überstimmt worden Das heißt nicht, dass sie Juristen sind, sondern dass sie die Praxis des Arbeitsrechts kennen: Die Arbeitgeberverbände und die Arbeitnehmerseite reichen bei den Gerichten Vorschlagslisten mit Personen ein, die sie auf Grund ihrer Erfahrung als Betriebsrat, Personalverantwortlicher, Verbands- oder Gewerkschaftsmitarbeiter für geeignet halten. Aus jedem Lager“ sitzt ein Vertreter in der Verhandlung. Fast immer falle die Entscheidung einstimmig zwischen den drei Richtern, sagt Vetter. Aber ich bin auch schon überstimmt worden.“ Dann habe er auch mal ein Urteil schreiben müssen, hinter dem er eigentlich nicht stand. Der Einstieg in die Arbeitsgerichtsbarkeit ist nach Ansicht von Joachim Vetter schwieriger als in andere Gerichtszweige. Wir sind eine vergleichsweise kleine Gerichtsbarkeit, und es gibt wenig Fluktuation.“ Wichtigste Einstellungsvoraussetzung sei nach wie vor die Note im ersten und zweiten Staatsexamen. Vetter wünscht sich mehr Quereinsteiger aus Unternehmen, die keine Feindbilder pflegen, sondern Erfahrung mit der Praxis des Arbeitsrechts mitbringen. Geduld und soziale Kompetenz seien auch unverzichtbar: Sie müssen den Beteiligten die Rechtslage notfalls dreimal erklären.“
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa
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