Von Reinhard Müller
03. Juli 2008 Ein klares Wort steht am Ende des Urteils der Verfassungsrichter über das Wahlrecht. Es handele sich um ein für den Wähler kaum noch nachzuvollziehendes Regelungsgeflecht. Deshalb bekommt der Gesetzgeber bis 2011 Zeit für eine Neuregelung; das Ergebnis soll eine verständliche Grundlage sein.
Vor mehr als zehn Jahren hatte sich der Zweite Senat schon einmal ausgiebig mit dem Wahlsystem gequält. Damals griff der niedersächsische Ministerpräsident Schröder die Überhangmandate an. Sie wurden in einer - den Parteilinien folgenden - Vier-zu-vier-Entscheidung bestätigt.
Kein Lottospiel
Diesmal hat sich das Gericht den kuriosen Effekt des negativen Stimmgewichts herausgepickt - der freilich wiederum eng mit den Überhangmandaten zusammenhängt. Doch hier war man sich einig: Wählen darf nicht zum Lottospiel werden. Das ist keine ideologische Frage. Über die Facetten der Wahlgerechtigkeit lässt sich aber füglich streiten - sie wird zum Beispiel auch durch die Fünfprozenthürde beeinträchtigt.
Dass es überhaupt so etwas wie ein negatives Stimmgewicht gibt, ist einer breiteren Öffentlichkeit erst durch eine Nachwahl zur vergangenen Bundestagswahl in Dresden bewusst geworden - da konnte taktisch gewählt werden. Das Paradoxon ist nach Ansicht der Karlsruher Richter aber nicht paradox genug, um den Bundestag aufzulösen oder vom Gesetzgeber eine schnelle Reparatur zu verlangen. Der nächste Bundestag wird noch mit diesem vermeintlich schweren Wahlmangel infiziert sein. Dabei wäre seine fachmännische Beseitigung auch in kurzer Zeit möglich gewesen; schließlich sind die Optionen für eine Reform bekannt.
Reines Mehrheitswahlrecht chancenlos
Wie könnte die aussehen? Das Verfassungsgericht hält sich vornehm zurück, will dem Gesetzgeber keine Vorschriften machen. Hinweise auf Wege aus dem Wirrwarr kann es sich aber nicht verkneifen - man will ja nicht lebensfremd erscheinen.
Ein reines Mehrheitswahlrecht, für das der Präsident des Gerichts (der allerdings dem Ersten Senat angehört) schon öffentlich Sympathie bekundet hat, ist politisch chancenlos. Auch wird das Parlament wohl nicht durch Ausgleichsmandate weiter aufgebläht werden. Wie auch immer der Königsweg zu mehr Wahlrechtsgleichheit und Wahlrechtsgerechtigkeit aussehen mag: Im Geflecht des föderalen Parteienstaates gilt erst recht - man kann es nicht allen recht machen.
Text: F.A.Z.