Von Reinhard Müller
08. Mai 2008 Mit dem Wortungetüm der humanitären Intervention“ sollte man vorsichtig umgehen. Zum einen ist damit oft nichts anderes als Krieg gemeint. Zum anderen liegt es nahe, die Rettung von Menschen in fernen Ländern oder gar des ganzen Menschengeschlechts zum Vorwand für Aggressionen zu nehmen. Es gibt aber auch Fälle, in denen eine Einmischung in die vermeintlich inneren Angelegenheiten eines anderen Staates geboten ist.
Aus guten Gründen beruht zwar das Völkerrecht immer noch im Wesentlichen auf der Souveränität der Staaten. Aber gerade wer die Charta der Vereinten Nationen und den Schutz der grundlegenden Menschenrechte ernst nimmt, kann deren massenhafter Verletzung nicht tatenlos zusehen.
Eine globale Angelegenheit
Hier ist zunächst der UN-Sicherheitsrat gefordert. Sollte er handlungsunfähig sein, so kann auch das im Extremfall kein Grund sein, schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinzunehmen – das militärische Eingreifen von Nato-Staaten im Kosovo zur Verhinderung einer noch größeren Katastrophe hat im übrigen gezeigt, dass solch eine humanitäre Intervention nicht zwangsläufig Schule macht.
Schon die schiere Macht mancher Unrechtsstaaten oder das geringe Interesse des Westens an ihren Einwohnern sorgen dafür, dass derartige Aktionen die Ausnahme bleiben werden.
Kein Verstecken hinter Souveränität
In Burma sind Menschen und Land Opfer einer Naturkatastrophe geworden. Ihrer Herr zu werden, andere Länder bei Bedarf um Hilfe zu bitten und diese zu organisieren, ist zunächst einmal Sache des dortigen Regimes. Fahrlässigkeit oder Unfähigkeit allein erlauben noch keine Einmischung von außen.
Wenn die Generäle aber willkürlich die eigenen Bürger am Überleben hindern, dann muss die internationale Gemeinschaft Druck ausüben. Es ist keine innere Angelegenheit mehr, wenn eine Herrscherclique Machterhalt über das Leben der Massen stellt, auch wenn das Sicherheitsratsmitglied China darüber möglicherweise anders denkt. Die Wucht des Wirbelsturms war nicht vorhersehbar, das Verhalten der Militärjunta aber ist wohlbekannt. Das Register ihrer Menschenrechtsverletzungen, die trotz der Abschottung des Landes bekannt wurden, ist lang. Hinter einem überholten Souveränitätsbegriff darf sich das Regime nicht verstecken. Dafür müssen die freien Demokratien sorgen.
Text: F.A.Z.