Islam-Anleihen

Gläubiger geraten in Teufels Küche

Von Benedikt Fehr und Stefan Ruhkamp

Islamische Anleger dürfen Investitionen wie die Erweiterung des Flughafens vo...

Islamische Anleger dürfen Investitionen wie die Erweiterung des Flughafens von Dubai nur finanzieren, wenn sie keine Zinsen erhalten und im Terminal kein Alkohol verkauft wird

05. September 2008 Für Muslime ist Geldanlage ein heikles Thema. Zinsen können den Gläubiger in Teufels Küche bringen. „Die, welche Zins verzehren“, heißt es zum Beispiel in Sure 2 Vers 275 des Korans, „sollen nicht anders dastehen als einer, den der Satan erfasst und niedergeschlagen hat.“ Diesem Risiko will sich natürlich kein glaubender Gläubiger leichtfertig aussetzen.

Seit einigen Jahren bieten Banken deshalb islamkonforme Geldanlagen an. Das Vermögen, das für schariakonforme Anlagen in Frage kommt, wird auf 1800 Milliarden Dollar geschätzt - rasch wachsend -, weil die islamisch geprägten Ölstaaten wegen des hohen Ölpreises immer reicher werden. Das Emissionsvolumen von Anleihen, die das Zinsverbot respektieren, hat sich in den vergangenen Jahren vervielfacht.

Doch in diesem Jahr stockt das Geschäft. Im Februar hat ein Rat islamischer Rechtsgelehrter entschieden, dass die zuletzt am häufigsten gewählten Strukturen doch nicht den Anforderungen der Scharia genügen, dem islamischen Recht. Diese Entscheidung habe die Emissionstätigkeit gehemmt, berichtet Philipp Wackerbeck vom Beratungsunternehmen Booz & Company.

90 Milliarden Dollar Marktvolumen

Schariakonforme Anleihen sind in den vergangenen Jahren populär geworden. War der Markt für diese „Sukuk“-Anleihen zu Beginn des Jahrzehnts praktisch noch nicht existent, hat er nach Angaben des Informationsdienstleisters Bloomberg inzwischen ein Gesamtvolumen von umgerechnet rund 90 Milliarden Dollar. Allein im vergangenen Jahr seien neue Anleihen im Volumen von 38,6 Milliarden Dollar aufgelegt worden, doch betrage das Emissionsvolumen wegen der Zurückhaltung der Anleger in diesem Jahr erst 11 Milliarden Dollar. Um Anleger anzulocken, müssten die Emittenten nun höhere Zinsaufschläge gewähren, berichtet Bloomberg. So sei der Aufschlag über den Interbanken-Geldmarktzins Libor seit Februar von gut 2 auf fast 3 Prozentpunkte gestiegen.

Die erhöhten Finanzierungskosten treffen auch die große Zahl der Immobilien- und Infrastrukturprojekte, die in der islamischen Welt finanziert werden müssen. In Dubai seien die Aktienkurse von Immobilienunternehmen seit Januar bereits um 19 Prozent gefallen, berichtet Bloomberg, die Analysten von Morgan Stanley sagten dem Immobilienmarkt bis 2010 einen Preisrutsch von 10 Prozent voraus. Nicht zuletzt viele deutsche Unternehmen haben bislang von der Hochkonjunktur des Bauwesens in den Golfstaaten profitiert.

Auf das Zinsverbot und die Steuer wird geachtet

Laut Wackerbeck, einem Spezialisten für islamische Finanzierungen, lassen sich die Regeln der Scharia unterschiedlich auslegen; dies habe dazu geführt, dass unterschiedliche Typen von Finanzkonstruktionen entwickelt worden seien, um dem Zinsverbot gerecht zu werden. Diese Konstruktionen sind oft so gestaltet, dass sie neben dem Zinsverbot auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Der wichtige Gelehrtenrat „Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions“ hat im Februar entschieden, dass die Mehrheit dieser Konstruktionen nicht dem Geist der Scharia entspreche. Seither halten sich die Anleger zurück.

Weiterhin zulässig seien aber Al-Ijarah-Anleihen, berichtet Wackerbeck. Bei diesen Konstruktionen muss der Emittent eine Zweckgesellschaft errichten, an die er die Aktiva, die die Anleihe besichern, verkauft. Diese Aktiva, wie Immobilien, mietet der Initiator anschließend zurück und zahlt dafür eine Miete oder Leasingrate.

Um den Kauf der Aktiva zu finanzieren, emittiert die Zweckgesellschaft Zertifikate - die Sukuk-al-Ijarah; an diese Zertifikate werden die Mieteinnahmen der Zweckgesellschaft durchgeleitet, so dass die Käufer dieser Papiere keine Zinsen erhalten, sondern Mieteinnahmen oder Leasingraten. Laut Wackerbeck unterscheiden sich diese Konstruktionen - wie sie auch das Land Sachsen-Anhalt schon für eine Anleihe gewählt hat - in mancherlei Hinsicht von üblichen Leasinggeschäften, zum Beispiel, was die Pflicht zu Instandhaltung und Versicherung anbelangt.

England hat viele Hindernisse ausgeräumt

Islamische Finanzkonstruktionen erfordern häufig zusätzliche Eigentumsübertragungen, was bei Immobilien zum Beispiel auf Grunderwerbsteuerzahlungen hinauslaufen kann. Die britische Regierung hat solche Hindernisse bereits seit einiger Zeit durch Gesetzesänderungen ausgeräumt - nicht zuletzt, um den Finanzplatz London für das rasch wachsende Geschäft mit islamischen Finanzierungen und für schariakonforme Versicherungen attraktiv zu machen. Auch Paris arbeitet daran, zu einem Zentrum für islamische Finanzierungen zu werden. In Deutschland ist diesbezüglich dagegen bisher wenig geschehen, trotz der Millionen türkischer Muslime, die hierzulande leben.

Immerhin hat nun eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank - pünktlich zum Beginn des Ramadan - vier nach eigenen Angaben islamkonforme börsengehandelte Fonds (ETFs) aufgelegt. Die Fonds investieren in Aktien; ausgeschlossen sind Waffenhersteller und Finanzdienstleister. Als unmöglich gelten zudem Alkohol, Glücksspiel, Unterhaltung und das Geschäft mit Schweinefleisch.

Auch die Versicherer haben islamkonforme Versicherungen, Takaful genannt, als Zukunftsmarkt entdeckt. Die Hannover Rück hat bereits einen entsprechenden Geschäftszweig. Einer der bislang wichtigsten Rückversicherungsnehmer ist der Münchener Lebensversicherer FWU, der einen großen Teil seines Gewinns in islamischen Ländern erwirtschaftet. Bei Versicherungen ist die Kunst die Umgehung des Wettspielverbots. Ein Teil der Islamgelehrten hält Lebensversicherungen für eine verwerfliche Wette auf den Tod. Zufrieden sind sie nun mit einer Lösung, die den deutschen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit nicht unähnlich ist.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: REUTERS

 
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